Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´S)
 

                                      I.   Vertraulichkeit
                                      1. Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger sowie unseren Auftraggeber bestimmt.
                                      2. Gibt der Empfänger Angebote und Informationen an Dritte weiter, ohne dass  wir hierzu die Einwilligung erteilt haben, und der Dritte schließt
                                      über dieses Objekt ein Geschäft ab, ohne dass mit uns ein Maklervertrag zustande gekommen ist, behalten wir uns Schadenersatzansprüche
                                      gegenüber dem Empfänger vor.

                                      II.  Maklerprovision / Courtage
                                      1. Höhe der Maklerprovision
                                      Die Höhe der Maklerprovision ergibt sich, soweit eine anfällt, aus dem Exposé und ist stets inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
                                      2. Schuldner der Provision
                                      Die Provision ist, soweit nicht abweichend vereinbart, bei Mietimmobilien vom Auftraggeber und bei Kaufimmobilien vom Käufer zu tragen.
                                      3. Entstehen des Provisionsanspruches
                                      a. Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Vertrag durch unsere Vermittlung und / oder aufgrund unseres Nachweises zustande
                                      gekommen ist. Eine blosse Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist für das Entstehen des Provisionsanspruches ausreichend.
                                      b. Fälligkeit der Provision
                                      Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, soweit die Fälligkeit auf der Rechnung nicht anders
                                      angegeben ist bzw. durch Individualabrede nicht anders vereinbart wird.
                                      c. Provisionsanspruch
                                      Der Provisionsanspruch bleibt unberührt, wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird,
                                      sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
                                      4. Individualabrede
                                      Abweichend können individuelle Abreden über den Schuldner und über die Höhe der Maklercourtage getroffen werden.

                                      III. Informationspflicht des Angebotsempfängers
                                      Ist dem Angebotsempfänger das von uns angebotene Objekt bereits bekannt, ist dieser verpflichtet, uns hierüber unverzüglich,
                                      das heisst ohne schuldhafte Verzögerung, in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der Empfänger diese Anzeige, kann er sich hinsichtlich
                                      unseres Provisionsanspruches nicht auf eine solche Vorkenntnis berufen.

                                      IV. Haftung und Schadenersatz
                                      1. Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten überlassenen Informationen und Auskünften.
                                      Für falsche von Dritten überlassenen Informationen übernehmen wir keine Haftung, es sei denn wir haben diese falschen Informationen
                                      erkannt bzw. hätten diese erkennen müssen.
                                      2. Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
                                      Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
                                      - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
                                      - für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
                                      Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren
                                      Einhaltung die andere Partei vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer weise
                                      eintretenden Schadens begrenzt.

                                      V. Doppeltätigkeit
                                      Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden.

                                      VI. Gerichtsstand
                                      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Menden, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist

                                      VII. Salvatorische Klausel
                                      Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.